Das deutsche Reinheitsgebot ist die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt, die heute noch Gültigkeit hat. Erlassen wurde es von dem bayerischen Herzog Wilhelm IV. im Jahre 1516. Es besagt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. Der bekannteste Vertreter der Gattung Hopfen ist der Echte Hopfen, der zum Bierbrauen verwendet wird. Er ist zudem eine ausdauernde Pflanze, die bis zu fünfzig Jahre alt werden kann. Darauf ein Prost!
Hopfen wirkt beruhigend, daher wird er als Tee zubereitet immer beliebter. Hopfenpflanzen sind ausschließlich weiblich, eine Befruchtung durch Blüten von männlichen Pflanzen ist unerwünscht. Denn nur die weiblichen Blüten bilden
zapfenähnliche Dolden und enthalten das klebrige Harz, das dem Bier und Tee seinen bitter-fruchtigen Geschmack verleiht. Darüber hinaus ist der Hopfen eine sehr dekorative Kletterpflanze für Zäune, Sichtschutzelemente und Carports.
Bierhopfen ist winterhart und mehrjährig, jedoch nicht wintergrün. Hopfendolden werden von August-September gebildet. Für einen üppigen Wuchs wird eine Rankhilfe benötigt. Sorte: Jupiter.
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